AGB

 

  
Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Bedingungen

Die nachstehenden Bedingungen sind verbindlich, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist. Sie sind mit der mündlichen oder schriftlichen Bestätigung des Auftrags wirksam. Abweichende Bedingungen des Bestellers sind unwirksam, wenn nicht sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung unseren Bedingungen widersprochen wird. Die Liefer- und Zahlungsbedingungen müssen nicht zwangsläufig Bestandteil von Dokumenten sein. Änderungen der Bedingungen bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung.
 
2. Angebotsverbindlichkeit
Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern keine Bindefrist erwähnt ist. Verbesserungen der Bauart oder Ausführung unserer Ware bleiben vorbehalten.
 
3. Auftragsannahme
Alle Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Auf diese Form kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung verzichtet werden.
 
4. Abnahme, Abnahmeverzug
Der Käufer ist verpflichtet die Ware zum vereinbarten Termin abzunehmen. Verweigert der Käufer die Abnahme, so geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung sofort auf ihn über. Verweigert der Käufer die Abnahme der Leistung ganz oder teilweise, oder kommt der Vertrag aus einem vom Käufer zu vertretenden Grunde nicht zur Durchführung, so kann der Verkäufer an Stelle der Kaufpreiszahlung einen Schadensersatz mindestens in Höhe der bereits erbrachten nachzuweisenden Vorleistung mindestens jedoch 25% des Vertragswertes   bei gleichzeitigem Rücktritt vom Vertrag verlangen.
 
5. Preise
Die in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der bei Rechnungserstellung gültigen Mehrwertsteuer. Für alle Lieferungen bleibt uns die Festlegung der Zahlungsbedingungen vorbehalten.
 
6. Lieferung und Lieferverzug
Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben, Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind vom Auftragnehmer nachzuweisen. Wird ein Vertrag nach Auftragsannahme geändert sind die Lieferfristen erneut festzusetzen. Teillieferungen sind zulässig.
 
7. Versendung – Gefahrenübergang
Die Versendung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht spätestens auf den Auftraggeber über, sobald die Ware dem Transportunternehmen übergeben wird, oder sobald sie das Lager des Auftragnehmers verlässt. Der Auftragnehmer wird auf Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers die Ware gegen Diebstahl-, Bruch-, Transport-, Feuer-, und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichern. Verzögert sich der Versand der Ware infolge von Umständen die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht vom Tage der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Auftraggeber über.
 
 8. Zahlungsbedingungen
Die auf den Rechnungen angegebenen Zahlungsfristen sind vom Käufer einzuhalten. Teillieferungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Rechnungsstellungsdatum ist der Tag der Warenbereitstellung zur Lieferung. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, sofern nicht die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist. Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, unbeschadet unserer sonstigen gesetzlichen Rechte Verzugszinsen ab dem Tag der Fälligkeit der Zahlung in Höhe der uns berechneten Bankzinsen plus MwSt. zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.  Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so können wir unbeschadet anderer Rechte, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Käufer verlangen. Ausnahmen sind etwaige Mängelbeseitigungen zur Heilung des Verzuges. Auf Grund von Zahlungsverzug können wir weitere Lieferungen aus diesem oder einem anderen Vertrag verweigern, oder von einer Vorauszahlung  oder einer Sicherheitsleistung abhängig machen.
 
9. Eigentumsvorbehalt
Die Ware wird unter verlängertem und erweitertem Eigentumsvorbehalt geliefert und bleibt bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Der Käufer darf die Vorbehaltsware in ordentlichem Geschäftsgang weiterveräußern. Der Käufer tritt uns bereits alle Forderungen die ihm aus der Lieferungen von Vorbehaltswaren gegen seine Abnehmer ab. Eine Rücknahme von Vorbehaltsware ist jederzeit möglich. Sofern wir nicht etwas anderes erklären liegt in einer Rücknahme jedoch kein Rücktritt vom Vertrag, sie erfolgt vielmehr lediglich zur Sicherung unserer Ansprüche. Der Käufer bleibt weiterhin zur Erfüllung des Vertrags verpflichtet. Die Kosten der Rücknahme und der Verwaltung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer.
 
10. Gewährleistung   Für Mängel haften wir wie folgt:
Wir leisten, wenn nichts anderes vereinbart wurde 24 Monate nach Gefahrübergang Gewähr für einwandfreies Arbeiten der von uns gelieferten Neugeräte in Bezug auf Material und Verarbeitung. Der Käufer ist verpflichtet die Ware bei Ankunft unverzüglich zu prüfen. Etwaige Mängel oder Transportschäden sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die mangelhafte Ware ist in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befindet zur Besichtigung durch den Auftragnehmer bereitzuhalten. Nachzubessernde Waren müssen dem Auftragnehmer frei beigestellt werden. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist der Auftragnehmer berechtigt alle Aufwendungen gesondert zu berechnen. Führt die vom Auftragnehmer durchgeführte Nachbesserung oder Ersatzlieferung bzw. -leistung nach angemessener Frist nicht zum Erfolg so kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Werden unsere Serien-Nummern, Typschilder, oder ähnliche Kennzeichnungen beschädigt oder entfernt, so entfällt jegliche Gewährleistung. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist.
 
11. Reparaturbedingungen (außerhalb der Gewährleistung)
Falls nicht ausdrücklich ein Kostenvoranschlag verlangt wird, erfolgt die Reparatur des am Tage der Auftragserteilung gültigen Kostensatzes. Kommt die Reparatur aufgrund eines angeforderten Kostenvoranschlags nicht zustande, werden die Bearbeitungskosten des Kostenvoranschlags in Rechnung gestellt. Werden Kundendienstarbeiten in den Räumen des Käufers oder Dritter durchgeführt, gehen die An- und Abfahrtzeiten sowie die Fahrtkosten zu Lasten des Auftraggebers. Die Kosten für Ein- und Rücksendungen von Reparaturgeräten sowie die Verpackungskosten naturgemäß auch das Transportrisiko sind vom Auftraggeber zu tragen. Rügen wegen Reparaturmängel müssen schriftlich erfolgen und sind nur 8 Tage nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort zulässig. Kostenpflichtige Reparaturen sind sofort nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen.
 
12. Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer (z.B. aus Beratung positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung) insbesondere auch für indirekte oder Folgeschäden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften gehaftet wird. Soweit Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer oder seine Erfüllungs- Verrichtungsgehilfen bestehen, verjähren diese binnen eines Jahres ab Lieferung der Ware.
 
13. Software
Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.
 
14. Sonstige Ansprüche
Auch soweit in den vorstehenden Bedingungen nicht besonders hervorgehoben, sind Schadensersatzansprüche des Käufers, insbesondere auch wegen positiver Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluss im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen. Die Rechte des Käufers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit  der übrigen nicht. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt schon hiermit als durch eine neu wirksame ersetzt, die möglichst denselben rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck erfüllt. Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form.
 
15. Erfüllungsort-Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten, auch soweit sie die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen betreffen, ist der Gerichtsstand Backnang. Die Geltung des einheitlichen internationalen Kaufrechts (EKG,EKAG, jeweils vom 17.7.1973) wird ausgeschlossen.
 

Tk-trainer

Bernd Wilms 
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